„Der Mensch lebt immer schon, soweit wir ihn zurückverfolgen können, in einer von Merkzeichen erfüllten Welt, die umso reicher und komplexer wird, je größer und komplexer die Gruppen, Gemeinschaften und Gesellschaften werden, in denen er lebt.“

Jan Assmann

 

  

Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 gehört zu den herausragenden Ereignissen der deutschen und europäischen Geschichte. Zum ersten Mal hat damals die Bevölkerung eines sowjetischen Satellitenstaates gegen die kommunistische Diktatur aufbegehrt. Auch wenn das Zentrum des Aufruhrs nicht in Mecklenburg-Vorpommern gelegen hat, kam es auch in den drei ehemaligen Nordbezirken zu Aktionen, an denen zum Teil mehrere hundert Menschen beteiligt waren. Auf Demonstrationen und Kundgebungen in 67 Städten und Gemeinden wurde nicht nur die Zurücknahme der durch das ZK der SED beschlossenen Normerhöhung gefordert. Unter der Losung: „Es lebe die Freiheit“ forderten zum Beispiel die Werftarbeiter in Rostock die „Durchführung von gesamtdeutschen Wahlen und geregelter Verkehr zwischen den Zonen bis zur Einheit Deutschlands.“[1] Der Ausnahmezustand wurde verhängt. Nur mit Hilfe der Roten Armee konnten die Unruhen beendet werden. Überall in der DDR forderte der Aufstand Todesopfer. Mehrere „Rädelsführer“ wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet oder verschwanden in den Weiten des „Archipel GULAG“. (Alexander Solschenizyn) Abertausende verbrachten Jahre in den Gefängnissen und Zuchthäusern der DDR. Die veröffentlichte Meinung der SED sprach schnell von einer faschistischen Konterrevolution. Der Bundestag erklärte nur wenige Wochen später den 17. Juni zum Tag der deutschen Einheit. Damit steht der Volksaufstand vom 17.Juni 1953 in einer Traditionslinie mit der Friedlichen Revolution 1989/90 und dem Ende des Eisernen Vorhangs.

Im kollektiven Gedächtnis spielen die mutigen Frauen und Männer vom 17. Juni heute leider nur noch eine untergeordnete Rolle. Auf regionaler Ebene ist die Erinnerung fast ganz verschwunden. Dem möchte ich mit dem Projekt „Geschichtsmeile MV 2013“ etwas entgegen setzen und Sie herzlich einladen, aktiv daran mitzuwirken, um aus der Erinnerung an die Vergangenheit eine lebendige Schule der Demokratie zu machen.

Das Projekt nimmt den 60. Jahrestag des Volksaufstandes zum Anlass, alle Mandatsträger der demokratischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, die Erforschung der regionalen Geschichte des 17. Juni  durch Schülerinnen und Schüler anzuregen und das Ergebnis auf einer Erinnerungsmeile am 15. Juni 2013 in Schwerin gemeinsam zu präsentieren. Dabei sollen der Phantasie keine Grenzen gesetzt sein. Ob die Forschungsergebnisse auf klassischen Ausstellungstafeln präsentiert werden oder eine Hördusche entsteht, ob Zeitzeugeninterviews per Video dokumentiert oder die Ereignisse als Straßentheater nachgespielt werden, ob die Jugendlichen für die Opfer des 17. Juni ein Denkmal entwickeln oder die Berichterstattung über die Ereignisse in einer Broschüre zusammenfassen – wichtig ist einzig und allein, die kreative Auseinandersetzung mit der Geschichte des 17. Juni in ihrer Region. Dabei können Jugendliche mit Ihrer Unterstützung viel über den Wert von Freiheit und Demokratie und über die Machtmechanismen in Diktaturen lernen.

Das Projekt wird von der Präsidentin des Landtages Sylvia Brettschneider und den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Schweriner Landtag unterstützt.

Ich bitte Sie, unterstützen auch Sie konkret und tatkräftig eine Gruppe von Jugendlichen in Ihrem Wahlkreis bei der Aufarbeitung und Präsentation der regionalen Geschichte des 17. Juni. Diskutieren Sie mit den Schülerinnen und Schülern über den Wert von Freiheit und Demokratie. Helfen Sie dabei mit, über regionale Sponsoren die nötigen Mittel für Ihr Team zu  aufzubringen. Tragen Sie dazu bei, am konkreten historischen Beispiel den fundamentalen Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie, den Jugendliche den letzten Forschungsergebnissen zu Folge nicht mehr benennen können, konkret erlebbar zu machen.

Marita Pagels-Heineking

 

 


 

 


[1] SAPMO-BArch, DY 30/iv 2/5/548, Bl. 3-

 

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